Schulelternrat

der Katholischen Schule Sankt Franziskus

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Ihre Ansprechpartner im Schuljahr 2022/2023

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FAQ

Sie haben Fragen an den Elternrat?

Die erste Elternratssitzung findet am Mittwoch, den 5.10.2022 statt. Alle registrierten Elternvertreter erhalten eine Einladung mit den Tagesordnungspunkten über E-Mail.

Herzlich willkommen

„Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen“ (Afrikanisches Sprichwort)

Schule lebendig gestalten mit Hilfe der Eltern –
Mit diesem Selbstverständnis beteiligen wir Eltern uns am Schulalltag.

Der offene und vertrauensvolle Umgang an der Katholischen Schule Sankt Franziskus bietet uns Eltern viele Möglichkeiten der Mitgestaltung. Gemeinsam mit Lehrern, Schülern und allen anderen Mitarbeitern übernehmen wir Verantwortung bei der Ausgestaltung einer Schule, die Wissensdurst stillt, Neugierde fördert, individuelle Fähigkeiten schätzt als auch Raum für die Entwicklung von Persönlichkeit bietet.

Wir Eltern sind ein wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung der pädagogischen Ziele und der Schulentwicklung: sei es durch Anregungen und Rückmeldungen, durch aktives Anpacken oder durch Mitarbeit in den unterschiedlichen Gremien.

Ihr Elternratsvorstand

Veranstaltungen

KSSF-Fest in der Suppenküche der Franziskaner

Anlässlich unserer 125-Jahr-Feierlichkeiten besuchten die Klassen der Oberschule die Suppenküche der Franziskaner in Pankow und feierten zusammen ein Fest.

Franziskusfrühstück 2017

Traditionell fand auch in diesem Jahr unser Franziskusfrühstück wieder im Gemeindehaus Sankt Matthias statt. Ein gelungenes Fest für die Gemeinde St. Matthias, das Kollegium, die Schülerinnen und die Eltern unserer Schule.

Franziskusfrühstück 2018

Da die Renovierungssarbeiten in St. Matthias weiterhin anhalten, fand das Franziskusfrühstück zum ersten Mal in der Mensa und auf dem Hof unserer Schule statt. An diesem schönen Frühherbstsontag einfach ein voller Erfolg.

Franziskusfrühstück 2019

Auch dieses Jahr fand unser traditionelles Franziskus-Frühstück wieder statt. Bei strahlendem Spätsommerwetter fanden viele kleine und große Gäste den Weg in die KSSF.

Sie haben Fragen an den Elternrat?

Vielleicht finden Sie hier bereits eine Antwort.
Wir haben für Sie hier Antworten auf Fragen zusammengestellt, die immer wieder an uns herangetragen werden.

Welche Aufgaben haben ElternvertreterInnen?

1. Formale Aufgaben

Die beiden gewählten KlassenelternsprecherInnen sind die ersten AnsprechpartnerInnen der Eltern für Klassenlehrer/in bzw. TutorIn und die übrigen Lehrkräften der Klasse sowie der Schulleitung.

Zu ihren Aufgaben und Pflichten gehören:

  • Einberufung, Einladung und Festlegung der Tagesordnung von mindestens zwei Klassenelternversammlungen im Schuljahr im Benehmen mit den KlassenlehrerInnen. (Schulgremienordnung §34 [5])
  • Als VertreterIn der Klassenelternversammlung gehört es insbesondere zu den Aufgaben der ElternvertreterInnen (Schulgremienordnung §34 [1]), dafür Sorge zu tragen,
    • die Eltern über schulische Angelegenheiten zu informieren,
    • den Meinungsaustausch der Eltern über alle schulische Angelegenheiten zu ermöglichen,
    • die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse zu fördern
    • und die Zusammenarbeit der Eltern, der SchülerInnen und der LehrerInnen zu erwirken.
  • Beide KlassenelternvertreterInnen sind automatisch Mitglied im Schulelternrat, der mindestens zweimal im Schuljahr tagt und aus seinen Reihen eine/n Vorsitzende/n, dessen StellvertreterIn und eine/n SchriftführerIn sowie die VetreterInnen der Eltern für die entsprechenden Gremien (Schulkonferenz und Bezirkselternausschuss) wählt. (Schulgremienordnung §33 [4-6])

2. Weitere Aufgaben

Aus den rein formalen Aufgaben ergeben sich für die ElternvertreterInnen unserer Erfahrung nach folgende weitere konkrete Aufgaben:

  • Einberufung, Einladung und Festlegung der Tagesordnung von Elternstammtischen zum Austausch der Eltern zwischen den Klassenelternversammlungen. In der Regel wird auch die/der KlassenlehrerIn dazu eingeladen.
  • Unterstützung bzw. Organisation der Klassenfeste mit Eltern und SchülerInnen (Sommerfest, Adventsfeier bzw. –basteln).
  • Unterstützung und Organisation des Standes der Klasse auf dem Schulweihnachtsmarkt am ersten Adventswochenende.
  • Unterstützung und Organisation des Klassenbeitrages für das Franziskusfrühstück (einmal im Jahr).
Was sollte ein/e ElternvertreterIn können?

Für dieses Ehrenamt benötigt man keine speziellen Vorkenntnisse. Hilfreich für die erfolgreiche Elternarbeit sind jedoch:

  • Organisationstalent:
    ElternvertreterInnen haben im Laufe eines Schuljahres ein Paar Veranstaltungen zu organisieren, z.B. Elternstammtisch.
  • Kooperatives Denken und Kompromissbereitschaft:
    ElternvertreterInnen haben mal mehr mal weniger mit Sorgen und Problemen von Eltern ihrer Klasse zu tun. Sie sollten in der Lage sein, Probleme und Befindlichkeiten im Hinblick auf das Interesse der gesamten Klasse zu bewerten, sachlich anzusprechen und mit den Beteiligten zielorientiert zu diskutieren sowie gemeinsam nach machbaren Lösungen zu suchen.
  • Moderationsfähigkeiten:
    ElternvertreterInnen sind gut beraten, bei eigenen Problemen ihre/n StellvertreterIn in Anspruch zu nehmen. Sie müssen in der Lage sein, sich mit anderen Eltern, SchülerInnen, LehrerInnen oder Schulleitung sachlich auszutauschen, Probleme klar zu artikulieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. In diesem Sinne sind sie zwar Fürsprecher der Eltern und deren Anwalt, aber benötigen auch den nötigen Abstand und die Ruhe, um bestmögliche Lösungen herbeiführen zu können.
  • Gesprächsbereitschaft und Offenheit:
    ElternvertreterInnen sind Sprachrohr und Informationsquelle der Eltern einer Klasse zugleich. Um dieser Rolle gerecht werden zu können, sollten sich die beiden ElternvertreterInnen regelmäßig austauschen und sich gegenseitig beraten. Auch der Austausch mit der Klassen- und ggf. Schulleitung gehört zu ihren Aufgaben. Nur wer miteinander redet und den Umgang pflegt, kann auch etwas bewirken.
Was haben die ElternvertreterInnen vom Schulelternrat?

1. Verständnis
Als Sprachrohr aller Schuleltern hat der Schulelternrat naturgemäß das Wohl der SchülerInnen im Blick und ist daher an einem optimalen Schulbetrieb interessiert. Eine „gute Schule“ wird man nur gemeinsam mit allen Akteuren, d.h. SchülerInnen, LehrerInnen, Schulleitung und Eltern, erreichen können.

2. Grundsätzliches
Die Aufgaben des Schulelternrates sind denen der Klassenelternversammlung sehr ähnlich, nur dass in diesem Gremium nicht die Belange einer einzelnen Klasse, sondern aller Schuleltern und Klassen eine Rolle spielen. Der Schulelternrat ist daher die Vertetung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule und des Erzbistums (Schulgremienordnung §33 [1]).

Der Schulelternrat hat eine beratende Funktion und ist gegenüber der/m SchulleiterIn auskunfts- und beschwerdeberechtigt (Schulgremienordnung §33 [2-3]).

3. Praktisches seitens des Vorstandes des Schulelternrates

  • Der Vorstand des Elternrates unterstützt und berät die ElternvertreterInnen bei Fragestellungen rund um ihr Amt,
  • er vermittelt in Absprache mit der Schulleitung die richtigen AnsprechpartnerInnen,
  • hilft, wenn bei schulischen Problemen die Gespräche zwischen Eltern, SchülerInnen, und LehrerInnen einer Klasse ins Stocken geraten sind
  • und regt die Diskussion bei klassenübergreifenden Angelegenheiten im schulischen Bereich innerhalb des Schulelternrates an.
Was sind die primären Aufgaben des Elternrates?

Die Aufgaben des Schulelternrates sind denen der Klassenelternversammlung sehr ähnlich, nur dass in diesem Gremium nicht die Belange einer einzelnen Klasse, sondern aller Schuleltern und Klassen eine Rolle spielen. Der Schulelternrat ist daher die Vertetung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule und des Erzbistums (Schulgremienordnung §33 [1]).

Der Schulelternrat hat eine beratende Funktion und ist gegenüber der/m SchulleiterIn auskunfts- und beschwerdeberechtigt (Schulgremienordnung §33 [2-3]).

Was macht der Schulelternrat über seine eigentlichen Aufgaben hinaus?

Über die Elternratskasse, die im Wesentlichen von den Beiträgen aller Schuleltern zum Schuljahresbeginn gespeist wird, unterstützt der Schulelternrat Maßnahmen, die der Schulgemeinschaft im weitesten Sinne dienen und für die sonst keine anderen Mittel zur Verfügung stehen würden. Das Prinzip der Anonymität der Empfänger steht dabei immer im Vordergrund. Hier einige Beispiele:

  • Zuschüsse zu Klassenfahrten, wenn SchülerInnen aus finanziellen Gründen nicht an einer Fahrt teilnehmen könnten. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen kein Anspruch auf staatliche Zuschüsse besteht, weil das Einkommen der Eltern knapp über der Bemessungsgrenze liegt.
  • Zuschüsse zu Unterrichtsmaterialien, wenn LehrerInnen bemerken, dass SchülerInnen aus finanziellen Gründen die Grundausstattung an Material fehlt.
  • Zuschüsse für Klassenprojekte, die der schulischen Gemeinschaft förderlich sind, wenn die Eltern der Klasse nicht selbst für einen sozialen Ausgleich sorgen können, damit die Teilnahme aller SchüllerInnen gewährleistet ist.
  • In Einzelfällen, wenn schnelle und unbürokratische Hilfe nötig wird, um SchülerInnen den täglichen Schulbesuch zu ermöglichen (z.B. bei schweren Unfällen in der Familie).
  • Darüber hinaus werden allgemeine Maßnahmen unterstützt wie der jährliche Adventskranz, die jährliche Bepflanzung der Pausenhöfe und der traditionelle Weihnachtsmarkt der Schule.

Das Franziskusfrühstück wird einmal im Jahr seitens des Schulelternrates organisiert. Zum einen dient er dazu, die finanziellen Mittel der Elternratskasse zu erhöhen, er hat darüber hinaus aber auch die Aufgabe, die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sankt Matthias zu fördern und zu vertiefen. Immer wieder ist unsere Schule auf die Unterstützung der Kirchengemeinde angewiesen, in deren Nachbarschaft sie untergebracht ist; sei es für Schulgottesdienste, zusätzliche Räume oder bei der Nutzung der Flächen rund um das Schulgebäude.

Wofür werden die Beiträge für die Elternratskasse verwendet?

Die Elternratskasse ist der Soziallfond unserer Schule. Sie ermöglicht uns dafür zu sorgen, dass alle SchülerInnen der KSSF am Schulleben aktiv teilnehmen können. Darüber hinaus unterstützt die Elternratskasse viele Maßnahmen, die der Schulgemeinschaft im weitesten Sinne dienen und für die sonst keine oder nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen würden. Das Prinzip der Anonymität des Empfängers steht dabei immer im Vordergrund.

Hier einige Beispiele:

  • Zuschüsse zu Klassenfahrten, wenn SchülerInnen aus finanziellen Gründen nicht an einer Fahrt teilnehmen könnten. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen kein Anspruch auf staatliche Zuschüsse besteht, weil das Einkommen der Eltern knapp über der Bemessungsgrenze liegt.
  • Zuschüsse zu Unterrichtsmaterialien, wenn Lehrer bemerken, dass SchülerInnen aus finanziellen Gründen die Grundausstattung an Material fehlt.
  • Zuschüsse für Klassenprojekte, die der schulischen Gemeinschaft förderlich sind, wenn die Eltern der Klasse nicht intern selbst für einen sozialen Ausgleich sorgen können, damit die Teilnahme aller SchüllerInnen gewährleistet ist.
  • In Einzelfällen, wenn schnelle und unbürokratische Hilfe nötig wird, um SchülerInnen den täglichen Schulbesuch zu ermöglichen (z.B. bei schweren Unfällen in der Familie).
  • Darüber hinaus werden allgemeine Maßnahmen unterstützt wie der jährliche Adventskranz, die jährliche Bepflanzung der Pausenhöfe und der traditionelle Weihnachtsmarkt unserer Schule.
Was ist der Unterschied zwischen Elternratskasse und Förderverein?

Die Elternratskasse ist ein unbürokratischer Sozialfond, der einzelne Schüler/innen indirekt finanziell unterstützt, z.B. um an Klassenfahrten oder Schulprojekten teilnehmen zu können. In erster Linie sorgt die Elternratskasse also für einen sozialen Ausgleich innerhalb der Schulgemeinschaft.

Im Gegensatz dazu hat der Förderverein klare Förderziele, die im Wesentlichen für optimale Lernbedingungen an unserer Schule sorgen sollen.
Hier der relevante Auszug der Satzung des Fördervereins der Katholischen Schule Sankt Franziskus in Berlin Schöneberg e.V. vom Sept. 2015, § 2 „Sinn und Zweck des Vereins „, Abs.1:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er dient der Förderung, der Erziehung und der Bildung der Schülerinnen und Schüler an der Katholischen Schule Sankt Franziskus in Berlin Schöneberg. Hierzu gehören insbesondere:
a) Die Finanzierung von Lehr-und Lernmittel und pädagogischen Aufgaben, zB. Schülerarbeits–und Interessengemeinschaften, soweit diese vom Schulträger nicht finanziert werden.
b) Die Finanzierung der Betreuung von Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts an der Schule, insbesondere sachbezogene Arbeitsgemeinschaften (zB. Musik-AG; Informatik-AG; Theater-AG) und pädagogische Fördermaßnahmen, soweit diese vom Schulträger nicht finanziert werden.
c) Anschaffungen in Absprache mit Grundschule und Oberschule von über die Grundausstattung hinausgehender Einrichtungsgegenstände und Spielmaterialien.

Wie hoch ist der Beitrag für die Elternratskasse?

Pro SchülerIn und Schuljahr werden zu Beginn des Schuljahres 3,00 € für die Elternratskasse erhoben.

Ausnahme:
Für SchülerInnen der Oberstufe wird ab dem Schuljahr 2014/15 zu Beginn der 11. Klasse einmalig ein Beitrag in Höhe von 9,00 € (je 3,00 € für die drei Schuljahre in der Oberstufe) erhoben. Sollte die/der SchülerIn die KSSF vorher verlassen, werden die zuviel bezahlten Beiträge natürlich auf Anfrage wieder zurückerstattet.

Wie bekomme ich finanzielle Unterstützung z.B. für eine Klassenfahrt?

Für die finanzielle Unterstützung z.B. für die Teilnahme Ihres Kindes an einer Klassenfahrt wenden Sie sich bitte an Ihre/n KlassenlehrerIn / KursleiterIn.

Hier das Verfahren in aller Kürze:

  1. Die Klassen- bzw. Kursleitung, die in aller Regel Ihren Bedarf einzuschätzen weiß, wird mit Ihnen den Rahmen Ihrer Eigenbeteiligungsmöglichkeit klären
  2. und wendet sich dann an den Vorstand des Elternrates ohne Ihren Namen weiterzugegeben (anonymisertes Verfahren).
  3. Der Vorstand entscheidet auf Grundlage der Empfehlung der Klassen- bzw. Kursleitung mit mindestens zwei von drei Stimmen, ob die benötigten Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
  4. Danach wird der Zuschuss (bei positiver Entscheidung) an die Klassen- bzw. Kursleitung ausbezahlt.

Bitte haben Sie Verständnis!
Der Sozialfond an unserer Schule, die Elternratskasse, hat an der KSSF bereits eine lange Tradition. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch den Elternrat nur dann und soweit, wie Sie die Unterstützung tatsächlich benötigen. Sollten Sie also Ansprüche auf staatlicher Unterstützung geltend machen können, bitten wir Sie eindringlich, diese zu nutzen.
Die Elternratskasse sollte auch in Zukunft den Familien helfen können, denen sonst keiner hilft. Danke!

In welchen außerschulischen Gremien sind die Eltern der KSSF noch vertreten?

Es gibt eine Reihe von Gremien, in denen ElternvertreterInnen unsere Schule vertreten können:

Bistumsschulbeirat
Dieses Gremium setzt sich zusammen aus:

  • ElternvertreterInnen aller Katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin zusammen
  • LeiterIn der Schulabteilung im Erzbischöflichen Ordinariat (EBO)
  • SchulrätInnen der Schulabteilung
  • und in wechselnder Besetzung:
    – einer/m SchulleiterIn
    – einem Mitglied des Kollegiums
    – einer/m SchülersprecherIn

Aufgabe des Bistumsschulbeirats ist es, im Sinne der in der Rahmenschulordnung genannten Zielsetzung die gemeinsamen Anliegen der Bistumsschulen zu fördern. Er tut dies durch Beratung des Schulträgers in pädagogischen und schulorganisatorischen Fragen. Dabei ist der Bistumsschulbeirat vom Schulträger über wichtige Vorhaben, insbesondere bei Änderung der Schulorganisation und bei Schulversuchen rechtzeitig zu informieren.

Bezirkselternausschuss Tempelhof-Schöneberg (BEA)
In diesem Gremium sind Elternvertreter aller Schulen (staatlich wie privat) versammelt um sich mit der staatlichen Schulverwaltung und dem Bezirk auszutauschen. Der BEA versteht sich als Lobby aller Schulkinder und ihrer Eltern in unserem Bezirk. Er legt Bildungsmissstände offen, bohrt in den Wunden der Verwaltung und versucht, die Situation an den Schulen zu verbessern. Als Vertreter einer Schule in privater Trägerschaft, haben wir in diesem Gremium ein Anhörungs- und Vorschlags- aber kein Stimmrecht.

Schreiben Sie uns

KSSF-Elternrat

c/o Katholische Schule Sankt Franziskus

Postanschrift:
Hohenstaufenstraße 1-2
10781 Berlin

Vorstand Schuljahr 2022/2023:
Reinhard Edelmann, komm. Vorsitzender
Johanna Wichelhaus, komm. Schriftführerin